Ambulante Therapie im gerichtlichen Kontext
Die Praxis ist spezialisiert auf therapeutische Maßnahmen im Rahmen von gesetzlichen und gerichtlichen Auflagen. Die Behandlungen dienen der Erfüllung behördlicher Vorgaben bei maximaler professionalisierter Rückfallprävention.
- § 56c StGB: Erfüllung von gerichtlichen Weisungen während der Bewährungszeit.
- § 68a StGB: Begleitende Betreuung und Kooperation im Rahmen der Führungsaufsicht.
- Delinquenzprävention: Behandlung vor dem Eintreten rechtlicher Konsequenzen.
Wissenschaftliche Methodik
Die Interventionen basieren auf international anerkannten Richtlinien der forensischen Psychotherapie und der kriminologischen Kriterienforschung.
- RNR-Modell: Risk, Need und Responsivity als Kernsteuerung.
- Deliktorientierung: Direkte Bearbeitung von Tatauslösern und Verhaltensmustern.
- Kognitive Verhaltenstherapie: Modifikation von disfunktionalen Kontrollmechanismen.
Prozess & Dokumentation
Für Gerichte, Bewährungshilfe und Klinken wird ein transparenter und standardisierter Administrationsweg gewährleistet:
- Voraussetzungsprüfung & Aktenanalyse
- Diagnostische Abklärung & Behandlungsplanung
- Regelmäßige Verlaufsdokumentation & Berichterstattung
Warteliste & Honorar
Aufgrund der hohen Spezialisierung beträgt die aktuelle Wartezeit ca. 6 bis 12 Monate. Abrechnungen erfolgen transparent nach den üblichen Honorarsätzen für forensisch-therapeutische Leistungen.
Details zu Honorar & KapazitätenSicherheit & Schutz
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